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Nichts Gutes in vielen ihrer vertraulichen Gespräche

Nichts Gutes in vielen ihrer vertraulichen Gespräche

Allâh der Erhabene sagt: „Nichts Gutes ist in vielen ihrer vertraulichen Gespräche, außer derer, die Almosen, Rechtes oder Aussöhnung unter den Menschen befehlen. Und wer dies im Trachten nach Allâhs Zufriedenheit tut, dem werden Wir großartigen Lohn geben.“ (Sûra 5:114).



Der Gelehrte Abdurrahmân As-Sa’dî sagte in seiner Qurân-Exegese:

 

„Das heißt: Es gibt nichts Gutes in vielem, was die Menschen in ihren vertraulichen Gesprächen sagen; solange es nichts Gutes enthält, dann ist es entweder nutzlos wie das erlaubte überflüssige Gerede oder böse und rein schädlich wie das verbotene Gerede verschiedener Arten. Allâh der Erhabene macht dann Ausnahmen und sagt: „außer derer, die Almosen befehlen.“ Aus Geld, Wissen oder irgendetwas Nützlichem, sogar die beschränkten Anbetungshandlungen wie Tasbîh (die Worte Subhânallâh, das heißt, gepriesen sei Allâh ob Seiner Erhabenheit über jeden Mangel!) und Tahmîd (die Worte Al-hamdu lillâh, das heißt, aller Lobpreis gebührt Allâh!) und Ähnliches, wie der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Jede Tasbîha ist ein Almosen, jede Takbîra ist ein Almosen, jede Tahmîda ist ein Almosen, jede Tahlîla ist ein Almosen, das Anhalten zum Guten ist ein Almosen, und das Untersagen von verbotenen Handlungen ist ein Almosen, und das Beiwohnen eines jeden von euch [mit seiner Ehefrau] ist ein Almosen.“ Überliefert von Muslim.

 

„oder Rechtes befehlen“ das ist das Wohltun, der Gehorsam gegenüber Allâh und alles, was aus Sicht der Religion und des Verstandes gut ist. Falls (das Rechte befehlen) allein ohne (Verbieten des Verwerflichen) erwähnt wird, dann enthält es auch das Verbieten des Verwerflichen, denn das Ablassen vom Verwerflichen gehört zum Guten und das Gute wird erst dann vervollkommnet, wenn man sich vom Bösen fernhält. Wenn beide aber zusammen erwähnt werden, dann bedeutet das Gute, das Gebotene zu tun, und das Verwerfliche bedeutet, die verbotenen Handlungen zu vermeiden.



„oder Aussöhnung unter den Menschen befehlen.“ Die Aussöhnung erfolgt nur unter Streitpartnern. Streit, Zwist und gegenseitiger Zorn verursachen unzählbares Unheil und Getrenntsein, deswegen hält Allâh dazu an, Aussöhnung unter den Menschen bezüglich der Angelegenheiten von Blut, Geld, Ehre und sogar in Sachen der Religion zu stiften, wie Allâh der Erhabene sagt: „Und haltet alle fest am Seil Allâhs und geht nicht auseinander!...“ (Sûra 3:103). Er sagt ferner: „Und wenn zwei Gruppen von den Gläubigen miteinander kämpfen, so stiftet Frieden zwischen ihnen. Wenn die eine von ihnen gegen die andere widerrechtlich vorgeht, dann kämpft gegen diejenige, die widerrechtlich vorgeht, bis sie zu Allâhs Befehl zurückkehrt...“ (Sûra 49:9). Allâh der Erhabene sagt weiterhin: „…denn friedliche Einigung ist besser...“ (Sûra 4:128). Derjenige, der die Menschen auszusöhnen versucht, ist besser als der Betende, Fastende und Almosen Gebende, und wer Frieden stiftet, dem wird Allah gewiss seine Handlungen und Taten verbessern, ebenso wie Er die Taten vom Unheilstifter nicht verbessern und ihm zum Ziel nicht verhelfen wird. Allâh der Erhabene sagt: „Gewiss, Allâh lässt das Tun der Unheilstifter nicht als gut gelten.“ (Sûra 10:81).

 

Diese Sachen sind gut, wo auch immer man sie tut, worauf die im Qurân-Vers (Sûra 4:114) erwähnte Ausnahme hindeutet.

 

Die vollständige Belohnung ist aber von der Absicht und der Aufrichtigkeit abhängig, deswegen sagt Er: „... Und wer dies im Trachten nach Allâhs Zufriedenheit tut, dem werden Wir großartigen Lohn geben.“ (Sûra 4:114). Deswegen soll der anbetend Dienende immer und bei jeder Handlung nach Allâhs Zufriedenheit trachten und Ihm gegenüber aufrichtig sein, damit er die großartige Belohnung erlangt, zu den Aufrichtigen zählt und die vollständige Belohnung bekommen kann, unabhängig davon, ob er sein Ziel erreicht hat oder nicht, da er die Absicht hatte und das Mögliche getan hat.

 

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