Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Den meisten Gelehrten nach muss die Frau vor den Personen, die Mahram sind (die Männer, die ihr zum Heiraten verwehrt sind), ihren Körper von der Brust bis zu den Knien bedecken. Keiner der Mahârim darf das, was sich zwischen der Brust und den Knien befindet, anblicken oder berühren, selbst wenn es seine Mutter ist.
Allâh der über jeden Mangel Erhabene weist die Kinder an, um Erlaubnis zu bitten, wenn sie die Geschlechtsreife erlangt haben, damit sie nicht die zu bedeckenden Körperteile ihrer Mütter und Väter sehen. Allâh der Erhabene sagt: „Und wenn die Kinder unter euch die Geschlechtsreife erreicht haben, dann sollen sie um Erlaubnis bitten, wie diejenigen um Erlaubnis gebeten haben, die vor ihnen waren...“ (Sûra 24:59).
Al-Qurtubî schrieb in seinem Tafsîr: „Az-Zuhrî sagte: »Der Mann bittet seine Mutter um Erlaubnis. Dieser Bedeutung nach wurde der Vers herabgesandt.«“
Das Bitten um Erlaubnis wurde nur des Blickes wegen im Islâm bestimmt. Daher darf die Frau ihre zu bedeckenden Körperteile nicht vor ihrem Sohn entblößen. Er darf ihr nicht den Rücken waschen. Bei dieser Rechtsnorm ändert auch die Tatsache nichts, dass sie alt ist.
Und Allâh weiß es am besten!