Grundsätzlich gilt die Schuldenfreiheit

30-12-2014 | IslamWeb

Frage:

Ich habe vor fünf Jahren eine Wohnung in einem Eigentümerverband gekauft. Nachdem ich in die Wohnung eingezogen war, wurde ich damit überrascht, dass man von mir 200 Pfund für einige aktuelle Wartungsarbeiten und Reparaturen forderte. Diese zahlte ich umgehend. Gleichzeitig forderten sie von mir weitere 150 Pfund für Wartungsarbeiten und Reparaturen, die zur Zeit des vorherigen Bewohners meiner Wohnung, die ich gekauft habe, angefallen sind. Dies wird damit begründet, dass der vorherige Bewohner seinen Beitrag an diesen Kosten nicht entrichtet habe und daher sagen sie, dass der derzeitige Bewohner dafür verantwortlich sei. Ist dies im Islâm erlaubt? Bitte helfen Sie mir, möge Allâh Ihnen helfen!

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Der Eigentümerverband war seinen Forderungen gegenüber dem Vorbesitzer nachlässig und muss nun das Ergebnis seiner Nachlässigkeit tragen. Man darf nichts von dir verlangen, wozu du nicht verpflichtet bist und mit dem du in keiner Verbindung stehst. Grundsätzlich gilt die Schuldenfreiheit. Und von diesem Grundsatz weicht man nur durch einen Beweis ab. Allâh der Erhabene sagt: „Und keine lasttragende (Seele) nimmt die Last einer anderen auf sich.“ (Sûra 39:7).

 

Und Allâh weiß es am besten!

www.islamweb.net