Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das absichtliche Schlucken von Blut ist sowohl während als auch außerhalb des Ramadân nicht erlaubt, da es nach Meinung der meisten Gelehrten unrein ist und sich nicht gewöhnlich im Mund befindet, wie zum Beispiel Speichel. So wird das Fasten mit dem Schlucken von Blut ungültig. Derjenige, der viel Blut in seinem Mund hat, muss es so gut es geht ausspucken und darf es nicht absichtlich hinunterschlucken. Tut er es doch, ist sein Fasten ungültig und der Tag muss nachgeholt werden.
Ibn Qudâma sagt in Al-Mughnî: "Wenn er in seinem Mund blutet oder Magensaft hochkommt und er es schluckt, bricht er sein Fasten, selbst wenn es eine geringe Menge ist. Denn der Mund gilt als Äußeres (also nicht als Inneres des Körpers). Und generell bricht man das Fasten, wenn etwas durch ihn (in den Magen) gelangt. Eine Ausnahme bildet der Speichel, weil eine Unterbindung unmöglich ist. Alles andere bleibt jedoch gemäß der Regel."
Wegen dem Blut, das während des Schlafens in deinen Rachen gelangt, trägst du jedoch keine Schuld, da der Schlafende nicht zur Verantwortung gezogen wird. In einem authentischen Hadîth erwähnt der Gesandte die Drei, von denen das Niederschreiben der Handlungen aufgehoben ist (die also nicht zur Verantwortung gezogen werden), und unter ihnen: "Der Schlafende, bis er erwacht."
Sein Fasten wird dadurch also genau wie bei dem, der ejakuliert, nicht gebrochen.