Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die meisten Rechtsgelehrten sind der Meinung, dass es gestattet ist, einen Schafbock als Opfer zu schlachten, dessen Hoden funktionslos oder sogar entfernt sind. Davon ausgegangen ist es erst recht erlaubt, einen Schafbock als Opfer zu schlachten, dessen zweiter Hoden schwach oder entfernt ist.
Daher darf der Fragesteller unbesorgt einen Schafbock als Opfer schlachten, der nur einen Hoden hat. Dieses Urteil beruht auf einer Überlieferung von Abû Râfi' , in der es heißt: “Der Prophet schlachtete zwei ansehnliche kastrierte Schafböcke als Opfer.“
`Âischa berichtete Folgendes: „Der Prophet schlachtete zwei dicke, gewaltige, ansehnliche, gehörnte und kastrierte Schafböcke als Opfer.“ (Ahmad)