Mein Mann hat geschworen, sich von mir scheiden zu lassen, falls ich den Haddsch verrichte. Zu Ihrer Information: Ich bin über 60 Jahre alt und habe den Haddsch bis jetzt nicht verrichtet. Muss ich ihm gehorchen oder nicht? Was soll ich tun?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der Haddsch ist eine der islâmischen Elementarpflichten und muss verrichtet werden, wenn man dazu in der Lage ist. Dem Mann steht es nicht zu, seine Frau am Verrichten des Haddsch zu hindern. Daher sind Sie verpflichtet, diese Pflicht durchzuführen, ohne Ihrem Mann zu gehorchen, weil kein Gehorsam einem Geschöpf gegenüber erlaubt ist, wenn man dadurch Allâh gegenüber sündig wird. Wenn er sich von Ihnen scheiden lässt, wird Allâh Ihnen einen Ausweg und eine Erleichterung bereiten. Allâh der Erhabene sagt: „... Und wer Allâh fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und gewährt ihm Versorgung...“ (Sûra 65:3-4).
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...