Ist es erlaubt, dass sich die Ehepartner das Opfertier gemeinsam kaufen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Schaf ist als Opfertier nur für eine Person gültig, nicht für zwei oder mehr. Ein Kamel oder eine Kuh hingegen gilt jeweils für sieben Personen. Es ist ebenso nicht gültig, dass sich zwei an einem Siebtel [Kamel oder Kuh] beteiligen, weil dieses einem Schaf gleicht. Die verbotene Beteiligung ist die Beteiligung am Preis, damit das Opfertier beiden gehört. Korrekt ist, dass jemand opfert und seine Familienangehörigen daran teilhaben lässt.
Somit kann der Ehemann seine Frau an der Belohnung von Allâh für das Opfertier teilhaben lassen, ohne sie am Preis zu beteiligen, damit beide daran teilhaben.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...