Allâh hat mir die Umra im Monat Ramadân ermöglicht. Nachdem ich mich in den Ihrâm-Zustand begeben hatte und mich im heiligen Bezirk Makkas befand, fand ich eine große Anzahl Heuschrecken und tötete so viele, wie ich konnte. Nachdem ich in mein Heimatland zurückgekehrt war, erfuhr ich, dass es verboten sei, Jagdwild zu töten oder einen Baum in Makka zu fällen. Bitte erteilen Sie mir eine Fatwa!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die vorzugswürdige Meinung der Gelehrten besagt, dass es sowohl der Person, die sich im Ihrâm-Zustand befindet, als auch der normalen Person verboten ist, Heuschrecken im heiligen Bezirk Makkas zu töten. Wer dies tut, muss Ersatz im Wert des Getöteten leisten. Man sagt, er spendet für jede getötete Heuschrecke eine Dattel. An-Nawawî sagte in Al-Madschmû: „Unserer Meinung nach muss die Person im Ihrâm-Zustand Ersatz für die getöteten Heuschrecken leisten. Dieser Meinung waren Umar, Uthmân, Ibn Abbâs und Atâ.“
Al-Abdarî sagte: „Alle Gelehrten sind dieser Meinung, außer Abû Sa'îd Al-Astachrî, der meinte: »Dafür ist kein Ersatz zu leisten.«“
In Kaschf Al-Qinâ von Al-Buhûtî steht: „Die Heuschrecke gilt als Landtier und für sie wird gehaftet, weil sie als Landvogel gilt, die den Vögeln ähnelt und ihren Wert hat. Sie ist etwas, was gejagt wird, und es gibt keine festgelegte Ersatzleistung. Man spendet für eine Heuschrecke eine Dattel.
Ibn Qudâma sagte in Al-Mughnî: „Das Jagdwild des heiligen Bezirkes ist sowohl der Person, die sich im Ihrâm-Zustand befindet, als auch der normalen Person verboten. Grundlegend für das Verbot des Jagdwildes des heiligen Bezirkes sind die Überlieferungen und der Konsens der Gelehrten. Die Überlieferung ist die von Ibn Abbâs, dass er sagte: »Der Gesandte Allâhs sagte am Tag der Einnahme von Makka: 'Dieses Land hat Allâh gewiss heilig gemacht an dem Tag, an dem Er die Himmel und die Erde erschaffen hat. Es ist heilig durch die Heiligkeit Allâhs bis zum Jüngsten Tag. Und Er hat gewiss niemandem vor mir den Kampf in ihm erlaubt und Er hat es mir nur eine Stunde am Tag erlaubt. Es ist heilig durch die Heiligkeit Allahs bis zum Jüngsten Tag. Seine Pflanzen werden nicht ausgerissen, seine Dornen werden nicht abgetrennt und sein Jagdwild wird nicht gejagt ...'« (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.)
Die Muslime befinden sich im Konsensus über das Verbot für die Person, die sich im Ihrâm-Zustand befindet, als auch die normale Person, im heiligen Bezirk zu jagen.“ Weiterhin sagte er: „Was im Ihrâm-Zustand verboten ist und wofür zu haften ist, das ist auch im heiligen Bezirk verboten und dafür ist zu haften.“
Demzufolge musst du den Wert der getöteten Heuschrecken als Almosen geben. Wenn du dir der Anzahl nicht bewusst bist, dann wähle das Umsichtige, da die Schuld nur durch eine sichere Handlung getilgt wird.
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