Eine Frau trug bei der Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Hadsch) einen Niqâb. Ist sie jetzt zu etwas verpflichtet, obwohl sie jetzt in einer Stadt lebt? Was soll sie tun?
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Zu den Verboten für die Frauen beim Ihrâm-Zustand gehört das Tragen des Niqâb. Wer dies tut und die Rechtsnorm dafür kennt und sie nicht vergessen hat, soll ein Tieropfer erbringen. Falls sie aber aus Unwissen oder Vergesslichkeit gehandelt hat, dann braucht sie nach der vorzuziehenden Meinung der Gelehrten nichts zu tun.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...