Tritt man in den Ihrâm-Zustand, sobald man die Ihrâm-Kleidung anlegt, auch wenn man damit nur beabsichtigt, sie anzuprobieren? Sollte man in diesem Fall die Ihrâm-Kleidung solange angelegt behalten, bis man mit den Riten fertig ist, auch wenn man die Verrichtung der Haddsch-Riten zuvor gar nicht beabsichtigt hat?
Falls das bloße Anlegen der Ihrâm-Kleidung an sich als Ihrâm betrachtet wird, wann darf man sich von diesem Zustand befreien?
Nach einem Haddsch oder nach einer Umra?
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Geschöpfe! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Rechtsgelehrten meinen, Ihrâm heißt die Absicht zur Durchführung der Riten. Ihrâm bedeutet also nicht das Anlegen der Ihrâm-Kleidung bestehend aus Schulter- und Hüfttuch. Darüber hinaus wird das Anlegen der Ihrâm-Kleidung nicht als das einzige Anzeichen des Ihrâm angesehen.
Wer beabsichtigt die Riten durchzuführen, der befindet sich im Ihrâm-Zustand, auch wenn er die Ihrâm-Kleidung noch nicht angelegt hat. Er ist aber dazu verpflichtet, sich von der genähten Kleidung sofort zu befreien. Wer die Ihrâm-Kleidung anlegt, ohne die Riten zu beabsichtigen, der befindet sich keineswegs im Ihrâm-Zustand. Dies ist die Meinung aller Rechtsgelehrten.
Allâh weiß es am besten.
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