Wie lautet die Rechtsnorm für die ´Umra im Ramadân für die Mekkaner?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Nach überwiegender Meinung der Gelehrten ist die ´Umra eimal im Leben Pflicht (wenn man dazu fähig ist). Besonders hoch ist ihre Belohnung im Ramadan. Sie gleicht einem Haddsch in Begleitung des Propheten , wie es in einem authentischen Hadîth überliefert ist, wobei es unerheblich ist, ob der Pilger aus Mekka kommt oder nicht. Die Mekkaner sollten besonders oft pilgern, ob im Ramadân oder nicht, weil ihnen dies leichter und einfacher ist.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...