Reicht es aus, für beide Elternteile einen einzigen Haddsch durchzuführen, wenn man ihnen damit einen Dienst erweisen möchte? Oder muss man für jedes Elternteil separat einen Haddsch durchführen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist ungültig, für zwei Menschen auf einmal in den Ihrâm des Haddsch zu treten. Daher kannst du nicht für beide Elternteile gleichzeitig einen Haddsch verrichten, sondern musst den Haddsch für einen der beiden verrichten und später einen weiteren für den anderen Elternteil.
Du kannst übrigens für dich den Haddsch vollziehen und dann deinen Eltern die Belohnung dieses Haddsch widmen, dies ist nämlich erlaubt. Auf diese Art erhalten sie – so Allâh will – aber es entfällt dafür nicht die Pflicht des Haddsch für sie.
Allâh weiß es am besten.
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