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Erleichterungen im Hinblick auf die Umrundung der Kaaba (Tawâf) Teil 1

Der Tawâf ist ein Grundpfeiler des Haddsch, ohne den der Haddsch nicht gültig ist. Es gibt verschiedene Arten des Tawâf:

Pflicht-Tawâf: Dazu gehören der Tawâf Al-Ifâda (Pflicht-Tawâf) für den Haddsch und der Tawâf Al-Umra (Tawâf der Besuchswallfahrt). Sunna-Tawâf: Dazu gehört der Tawâf Al-Qudûm (Tawâf der Ankunft) nach der Meinung der Mehrheit der Gelehrten außer den Mâlikiten. Freiwilliger Tawâf: Dieser Tawâf wird aus freiem Willen und ohne Verpflichtung verrichtet. Jede Art von Tawâf hat ihre eigenen Bedingungen, Pflichten, Sunna-Handlungen und empfohlenen Verhaltensweisen, die von den Gelehrten im Detail erläutert werden.

Die Erleichterungen in Bezug auf den Tawâf umfassen Folgendes:

1. Tawâf Al-Qudûm als Ersatz für Tawâf Al-Ifâda:

Hat ein Pilger den Tawâf Al-Qudûm vor dem Stehen in Arafa durchgeführt und ist ihm die Durchführung des Tawâf Al-Ifâda (Pflicht-Tawâf) nach dem Stehen aus unvorhersehbaren Gründen unmöglich, so wird dies als ausreichend erachtet. Ein Beispiel hierfür, wie es in der Rechtsschule von Mâlik erwähnt wird, ist der Fall eines Pilgers, der den Tawâf Al-Ifâda versehentlich bis zu seiner Rückkehr in sein Heimatland vergisst. In diesem Fall genügt der bereits vollzogene Tawâf Al-Qudûm.

Ibn Abdulbarr sagte dazu: „Die Worte im Hadîth von Ibn Umar: ‚Dann erreichte er (der Prophet) das Haus (die Kaaba, ohne aufgehalten zu werden) und umlief es einmal im Tawâf, den er für sich als ausreichend ansah, und opferte ein Tier‘, bekräftigen die Meinung von Mâlik, dass der Tawâf Ad-Duchûl (Eintrittstawâf) in Verbindung mit dem Say (Lauf zwischen Safâ und Marwa) den Tawâf Al-Ifâda ersetzen kann, wenn jemand diesen aus Unwissenheit oder aufgrund einer Sunna unterlässt und ihn nicht bis zu seiner Rückkehr in sein Land vollzieht. In diesem Fall ist die Darbringung eines Opfertiers notwendig.“

2. Menstruation während der Tawâf:

Sollte eine Frau während des Tawâf ihre Menstruation bekommen, so kann sie ihren Tawâf fortsetzen, ohne dass dies ein Problem darstellt. Dies ist die explizite Meinung von Atâ, der die Reinheit von der Menstruation nicht als Bedingung für den Tawâf ansah. Seine Meinung wird von Imâm Ahmad als Beweis herangezogen. Der Hadîth von Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) und die Worte des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu ihr: „Dies ist eine Angelegenheit, die Allâh den Töchtern Adams auferlegt hat“ (Al-Buchârî und Muslim), verdeutlichen, dass es sich bei der Menstruation um eine Prüfung handelt, die nicht im eigenen Einflussbereich der Frau liegt. Daher ist sie in dieser Hinsicht entschuldigt. Von Atâ wurde überliefert, dass er sagte: „Eine Frau bekam ihre Menstruation, während sie mit Âischa, der Mutter der Gläubigen, den Tawâf vollzog. Âischa vollendete den Rest ihres Tawâf mit ihr.“

3. Tawâf ohne rituelle Gebetswaschung:

Die Durchführung des Tawâf ohne rituelle Gebetswaschung stellt kein Problem dar und der Tawâf bleibt gültig. Nach Ansicht der Hanafiten und einer Überlieferung von Imâm Ahmad ist die Reinigung (Tahâra) von ritueller Unreinheit keine Bedingung für die Gültigkeit des Tawâf. Imâm Ahmad wurde befragt, ob der Tawâf um die Kaaba ohne rituelle Gebetswaschung zulässig sei, und antwortete: „Es ist mir lieber, wenn der Tawâf nicht ohne rituelle Gebetswaschung verrichtet wird, denn der Tawâf ist ein rituelles Gebet.“ Die Worte Imâm Ahmads zeigen, dass der Tawâf zwar ohne rituelle Gebetswaschung gültig ist, die Durchführung mit Waschung jedoch vorzuziehen ist – dies ist unbestreitbar.

 

 

4. Reinheit der Kleidung:

Die Reinheit der Kleidung von Unreinheiten ist eine nachdrückliche Sunna (Sunna mu’akkada) für denjenigen, der den Tawâf um die Kaaba vollzieht. Dies ist die bekannte Meinung der hanafitischen Rechtsschule. Wenn also jemand den Tawâf verrichtet und seine Kleidung unrein ist, so ist sein Tawâf gültig und er braucht nichts weiter zu tun.

5. Menstruation vor dem Tawâf Al-Ifâda:

Bekommt eine Frau ihre Menstruation, bevor sie den Tawâf Al-Ifâda vollzogen hat, und ist es ihr nicht möglich, bis zu ihrer Reinheit in Mekka zu bleiben, so kann sie den Tawâf auch während ihrer Menstruation durchführen. Empfehlenswert ist, dass sie zuvor ein Bad nimmt und etwas anzieht, das den Austritt von Menstruationsblut verhindert. Sie braucht nichts weiter zu tun.

Diese Meinung wurde von frühen Gelehrten vertreten, darunter die Hanafiten, die diese Frage detailliert erläutert haben. Sie findet sich auch in einer überlieferten Meinung von Imâm Ahmad und wurde von Schaich Al-Islâm Ibn Taimiyya (Allâh erbarme sich seiner) bevorzugt, der sie mit großem Einsatz unterstützte und begründete.

Mehrere zeitgenössische Rechtsgelehrte vertreten die Auffassung, dass der Tawâf ohne rituelle Reinheit gültig ist, wenn es unmöglich ist, ihn mit ritueller Reinheit zu vollziehen. Zu ihnen zählen Schaich Mustafâ Az-Zarqâ und Schaich Abdullâh ibn Zaid Âl Mahmûd. Letzterer sagte in diesem Zusammenhang: „Dies gilt auch für den Tawâf des Haddsch. Man vollzieht ihn in seinem jeweiligen Zustand, da die rituelle Reinheit für das Gebet wichtiger ist als die Reinheit für den Tawâf des Haddsch. Die entsprechenden Fiqh-Grundsätze lauten hierzu: ‚Werden die Umstände schwierig, so wird das Gesetz entsprechend ausgedehnt, und Not schafft Erleichterung.‘ Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: ‚Wenn ich euch etwas befehle, dann tut es nach besten Kräften‘ (Al-Buchârî und Muslim). Dies ist unsere Überzeugung, und auf diese Grundlage stützen wir die Gültigkeit der Fatwâ.“

6. Bedecken der Blöße während des Tawâf:

Die Hanafiten sind der Meinung, dass das Bedecken der Aurah (Blöße, Scham) eine Pflicht des Tawâf ist, aber keine Bedingung für ihre Gültigkeit. Wenn also der Pilger den Tawâf mit unbedeckter Aura vollzieht, muss er sie wiederholen. Wenn ihm dies jedoch unmöglich ist, so muss er eine Sühneleistung erbringen. Die Meinung der Hanafiten ist in dieser Frage auch eine Ansicht der Hanbaliten.

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