Wie lautet das Urteil über das Hochheben der Hände zum Bittgebet „O Allâh, Dir gebührt der Lobpreis! Viel Lobpreis an Dich“ und so weiter, nachdem der Vorbeter „Allâh hört denjenigen, der Ihn lobpreist“ gesagt hat?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Hochheben der Hände beim Aufrichten nach der Beugung ist eine Sunna, denn es ist unter anderem von Al-Buchârî und Muslim nach einer Aussage von Ibn Umar überliefert, dass dieser sagte: „Ich habe den Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gesehen, als er das rituelle Gebet mit dem Takbîr (Aussprechen der Worte "Allâh ist größer") eröffnet hat. Da hat er seine Hände bis an seine Schultern hochgehoben. Als er sich gebeugt hat, hat er das Gleiche getan. Als er gesagt hat: »Allâh hört denjenigen, der Ihn lobpreist«, hat er das Gleiche getan und gesagt »O Allâh, Dir gebührt der Lobpreis«.“
Das Hochheben der Hände wird hier beim Aufrichten von der Beugung verrichtet. Aber das Hochheben gilt nicht für das Bittgebet, außer, wie die überwiegend richtige Meinung besagt, beim Qunût (Bittgebet im Witr-Gebet). So meinen es die Hanbaliten, die Schafiiten und die Hanafiten.
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