Wie ist jemand zu beurteilen, der in früheren Jahren wissentlich das Fasten im Ramadân gebrochen hat? Welche Sühneleistung ist dafür vorgesehen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Absichtliches Fastenbrechen tagsüber im Ramadân ist eine schwere Sünde, ein Verstoß gegen die Unverletzlichkeit dieser großartigen Zeit und eine Zuwiderhandlung gegen Allâhs Gebot, der in Seinem Wort spricht: „Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht!“ (Sûra 2:187)
Abû Huraira berichtet, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer im Ramadân einen Tag des Fastens bricht, ohne eine Erlaubnis zu haben, die Allâh ihm erteilt hat, der wird dies nicht nachholen können, auch wenn er ununterbrochen die ganze Zeit über fasten sollte“ (Abû Dâwûd, Ibn Mâdscha, At-Tirmidhî). Bei Al-Buchârî heißt es in einer Marfû-Überlieferung von Abû Huraira: „Wer einen Tag des Ramadân ohne Entschuldigung oder Krankheit bricht, der kann dies nicht nachholen, auch wenn er die ganze Zeit fasten würde.“
Wer absichtlich sein Fasten gebrochen hat, muss zuerst diese Sünde vor Allâh dem Allmächtigen bereuen. Ebenso muss er die gebrochenen Tage nachholen (im Wissen, dass er es vielleicht nicht gutmachen kann; AdÜ). Falls das Fasten durch geschlechtliche Beziehung tagsüber im Ramadân gebrochen wurde, so muss er noch eine schwere Sühneleistung erbringen. Dies geschieht in folgender Reihenfolge:
1) Befreiung eines Sklaven
2) Wenn er keine Möglichkeit dazu hat, dann fastet er zwei Monate ununterbrochen. 3) Wenn er auch das nicht kann, speist er 60 Arme.
Falls er das Fasten an einem Tag durch mehrfache geschlechtliche Betätigung gebrochen hat, so gilt nur eine Sühneleistung. Wenn dies jedoch an mehreren Tagen geschah, so gilt für jeden Tag eine eigene Sühneleistung. Das ist die Auffassung der Mehrheit unter den Gelehrten.
Und Allâh weiß es am besten!
Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken