Im Islâm gibt es fünf Arten des Fastens:
1. Das Pflicht-Fasten im Monat Ramadân. Allâh sagt uns hierzu: „O ihr Gläubigen, euch ist vorgeschrieben zu fasten, so wie es auch denjenigen vorgeschrieben war, die vor euch lebten.“ (Sûra 2:183)
Ebenfalls entnehmen wir dies den Worten Seines Gesandten (Möge..
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