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Die Änderung des Testamentes ist nicht erlaubt, solange es nicht dem Islâm widerspricht

Frage

Ein Mann hat ein Drittel seines Vermögens per Testament für den Bau einer Moschee in unserer Heimat vermacht. Die Prediger der Moscheen in unserem Land gehören einigen destruktiven Denkschulen und Gruppierungen an. Ist es daher erlaubt, das Vermögen des Testaments für andere Orte, von denen Gutes ausgeht, auszugeben?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Das Testament muss so ausgeführt werden, wie der Verfasser des Testamentes es angeordnet hat, solange es nicht dem Islâm widerspricht. Denn viele Gelehrten schrieben, dass die Bedingung eines Stifters genauso verbindlich ist wie eine Aussage Allâhs , solange sie der Scharia nicht widerspricht. Das Gleiche gilt für das Testament. Daher ist die Änderung des Testamentes nicht erlaubt, solange es nichts enthält, was mit den islâmischen Prinzipien in Konflikt steht. Und Allâh - erhaben ist Er - sagt: „Wer es aber abändert - nachdem er es gehört hat-, so liegt dessen Sünde nur bei demjenigen, der es abändert. Allâh ist Allhörend und Allwissend.“ (Sûra 2:181)

Daher gilt: Ihr seid verpflichtet, ein Drittels des Vermögens dieses erwähnten Mannes herauszunehmen und es ausschließlich für den Bau einer Moschee zu verwenden, so wie er es per Testament verfügt hat.

Dass die Vorbeter in jenem Land einigen destruktiven Denkschulen angehören, ist kein Hindernis für die Ausführung des Testamentes - außerdem ist es euch möglich, dass ihr einen Vorbeter bestimmt, der nicht zu ihnen gehört. Denn die Angehörigen dieser Denkströmungen bekennen sich nicht immer unbedingt allesamt zu deren verdorbenen Glaubensansichten. Vielleicht sehen die Menschen, dass sie mit den offiziellen Behörden in Verbindung stehen, und denken, dass sie sich zu ihren Glaubensansichten bekennen, obwohl es nicht so ist. So haben viele Vorbeter und Prediger in der islâmischen Welt eine Beziehung zu den dortigen Herrschern und den dort befindlichen einflussreichen Leuten und zu denen, die zur Elite gehören, die oft säkular eingestellt sind und Unheil stiften. Doch muss das nicht unbedingt heißen, dass jene Vorbeter und Prediger ihren Glaubensansichten folgen. Vielmehr haben die Umstände sie dazu gezwungen, mit ihnen zu verkehren.

Und zudem ist die Spende für den Geber eine stetig fortwährende Spende. Es ist nicht rechtens, sie wegen der Vorbeter und Prediger, die heute oder morgen verschwinden und hinfort gehen werden, stillzulegen.

Und Allâh weiß es am besten!

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