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Wer ein Gelübde, dessen Handlung sich wiederholt, wie das Fasten ablegt, es aber manchmal nicht erfüllen kann

Frage

Ich habe gelobt, fünf Tage monatlich zu fasten, wenn Allâh meinen Vater heilt. Das war vor etwa zwei Jahren. Zurzeit faste ich diese Tage, aber manchmal kann ich nicht fasten. Ich habe übrigens keine bestimmte Zeit festgelegt. Wie ist dies zu beurteilen? Und was soll ich tun, falls ich das Gelübde nicht erfüllen kann?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wer ein Gelübde ablegt, Gutes zu tun, wie das Fasten, soll nach Übereinstimmung der Gelehrten sein Gelübde erfüllen. Allâh der Erhabene lobt Seine anbetend Dienenden, die ihr Gelübde erfüllen und sagt: „Sie erfüllen das Gelübde und fürchten einen Tag, dessen Übel sich wie im Flug ausbreitet.“ (Sûra 76:7). Er sagt auch: „Hierauf sollen sie […] ihre Gelübde erfüllen …“ (Sûra 22:29). Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer gelobt, Allâh gegenüber gehorsam zu sein, der soll Ihm gehorsam sein. Und wer gelobt Allâh gegenüber ungehorsam zu sein, der soll Ihm nicht ungehorsam sein.“ (Überliefert von Al-Buchârî.)

Daher sollst du dein Gelübde erfüllen, es sei denn, etwas hindert dich daran, wie eine Krankheit oder permanente Unfähigkeit, dann bist du nicht mehr dazu verpflichtet und sollst eine Sühneleistung wie für einen gebrochenen Eid erbringen. Wenn der Hinderungsgrund nicht mehr besteht, sollst du dein Gelübde wieder erfüllen.

Möge Allâh dir zur Güte gegenüber deinen Eltern verhelfen!

Und Allâh weiß es am besten!

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