Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Man muss wissen, dass der Beginn der Gebetszeiten nicht durch mathematisch berechnete Kalender erfolgt, sondern durch sichtbare astronomische Merkmale. Allâh, der Scharîa-Geber, hat diese als Zeichen für den Eintritt der Zeit bestimmt. Am Morgen ist dies die „wahre“ Morgendämmerung (Al-Fadschr As-sâdiq), also das Morgenlicht, das sich am Horizont von Norden nach Süden ausbreitet. Die Grundlage zur Bestimmung von Beginn und Ende der Gebetszeiten sind die vom Scharîa-Geber festgelegten Anzeichen.
Die „Ständige Kommission für Fatwâ-Gebung“ (Fatwâ Nr. 4100) hat verkündet, dass man sich nicht ausschließlich auf diese Kalender verlassen und sie zur alleinigen Grundlage machen solle. Kalender sind eine Angelegenheit des Idschtihâd. Sie werden von Menschen erstellt, die Fehler machen oder richtig liegen können. Daher soll man Beginn und Ende der Fasten- und Gebetszeiten nicht daran festmachen. Beginn und Ende dieser Zeiten werden im Qurân und in der Sunna erwähnt, und man hat sich auf die Scharîa-Belege zu stützen. Astronomische Kalender können jedoch von den Gebetsrufern verwendet werden, damit sie sich für die Gebetszeiten daran orientieren.“
Dies gilt für Kalender, die auf Berechnungen und Schätzungen beruhen, aber nicht für solche, die auf einer genauen Untersuchung der Anzeichen basieren, wie sie von der Scharîa vorgegeben wurden. Wenn eure Kalender voneinander stark abweichen, so wie du es für das Fadschr-Gebet erwähnt hast, so müsst ihr der Reihe nach Folgendes machen: 1) Erkundung der scharîagemäßen Anzeichen durch astronomische Sichtung, da der eine Kalender von euch keinen Vorzug gegenüber dem anderen hat und alle Berechnungen entweder falsch oder richtig sein können. Daher müsst ihr zu der eigentlich vorgesehenen Methode zurückkehren und das wäre die Suche nach den scharîagemäßen Merkmalen. 2) Falls es nicht möglich ist, die scharîagemäßen Anzeichen zu sichten, so sollt ihr erst dann das Gebet verrichten, wenn ihr euch ganz sicher seid, dass die Zeit angebrochen ist, bzw. wenn ihr zumindest Anhaltspunkte habt, nach denen die Zeit höchstwahrscheinlich eingetreten ist.
Was die Gebete betrifft, die früher nach dem Kalender verrichtet wurden, so braucht ihr sie nicht zu wiederholen, solange es euch wahrscheinlicher erscheint, dass ihr sie nach dem Eintritt der Zeit gebetet habt und diesem nichts Gegenteiliges widerspricht. Viele Gelehrte sind der Ansicht, dass es zur Verrichtung des Gebets nicht notwendig ist, vollständig vom Eintritt der Zeit überzeugt zu sein, sondern dass eine höchstwahrscheinliche Vermutung ausreicht. Wer also glaubt, dass die Zeit des Gebets höchstwahrscheinlich eingetreten ist, dessen Gebet ist gültig. Es ist nicht notwendig, dass er absolut sicher sein muss, dass diese Zeit eingetreten ist. Da euch ein Kalender vorliegt, könnt ihr in Zukunft bei eurer Bemühung zwischen dem tatsächlichen Eintritt der Gebetszeit und dem, was ihr im Kalender findet, vergleichen.
Und Allâh weiß es am besten! |