In der Geschichte der Verleumdung gegen Âischa und während des ersten Monats dieser großen Anfechtung fragt der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) einige Prophetengefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) danach, was sie über unsere Mutter Âischa wissen. Ungefähr einen Monat nach Beginn der großen Verleumdung setzte er sich – zum ersten Mal – zu unserer Mutter Âischa, um sie nach dieser Angelegenheit zu fragen. Wie lautet Das Urteil über jemanden, der die Situation des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) mit folgender Aussage beschreibt: „Der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) erklärte unsere Mutter Âischa überhaupt nicht für unschuldig. Vielmehr wartete er darauf, dass die Offenbarung ihre Unschuld bestätigt!“
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Zunächst weisen wir darauf hin, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ein Mensch wie alle anderen Menschen auch war, den Gefühle und menschliche Emotionen wie Trauer, Freude, Ergriffenheit, Not, Sorgen usw. überkamen! Allâh der Hocherhabene sagt: „… Sag: Preis sei meinem Herrn! Bin ich etwas anderes als ein menschliches Wesen und ein Gesandter?“ (Sûra 17:93).
Ferner sagt Er: „Sag: Gewiss, ich bin ja nur ein menschliches Wesen gleich euch“ (Sûra 18:110).
Zweifellos war die Verleumdung Âischas eine schlimme Prüfung für den geehrten Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), die sich auf seine Seele, seine Ehre und seinen einladenden Ruf zum Islâm auswirkte. Zudem verzögerte sich die Offenbarung – auf Grund einer Weisheit, die nur Allâh kennt. Trotz all dieser Not und Plage hielten die Heuchler ihre Zungen nicht zurück. Vielmehr verbreiteten sie die Verleumdung unter sich und unter den Muslimen in Medina, bis einige Prophetengefährten abglitten und das Gerede der Heuchler wiedergaben. Sie äußerten mit ihren Zungen Dinge, über die sie kein Wissen besaßen. Dies berichtet Allâh der Erhabene mit folgenden Worten: „Als ihr es mit euren Zungen aufgegriffen und mit euren Mündern das gesagt habt, wovon ihr kein Wissen hattet, und es für eine leichte Sache gehalten habt, während es bei Allâh eine ungeheuerliche Sache ist“ (Sûra 24:15).
Die Aussage des Fragestellers, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) unsere Mutter Âischa nicht für unschuldig erklärt habe, muss näher betrachtet werden! Falls damit gemeint ist, dass er sie verdächtigte, ist dies ein offenkundiger Fehler. Vielmehr erwähnte er vor den Muslimen, dass er nur Gutes von ihr sah und nur Gutes von ihr hält. In einem Hadîth in den Sammlungen authentischer Hadîthe von Al-Buchârî und Muslim heißt es: „O Muslime, wer könnte einem Mann verzeihen, der einen in Bezug auf seine Ehefrau verletzt? Bei Allâh, ich weiß von meiner Ehefrau nur Gutes! Sie erwähnten einen Mann, von dem ich nur Gutes weiß und der niemals ohne mich mein Haus betrat.“
Als er sie im Haus ihrer Eltern besuchte, sagte er zu ihr: „Falls du eine Sünde begangen hast, dann bitte Allâh um Vergebung!“
Sinnt man über die Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Falls du …“ nach, so erkennt man, dass er sie nicht verdächtigte. Vielmehr sprach er von einer hypothetischen Situation. Er deutete mit seiner Aussage sogar an, dass sie grundsätzlich unschuldig und redlich ist. Dies ist an seiner Verwendung des Begriffs „Sünde“ zu erkennen. In der Erläuterung des Werks von Muslim von An-Nawawî heißt es: „Dies bedeutet: Falls du eine Sünde begangen hast, was ungewöhnlich für dich wäre … ‘“
Zusammenfassend ist Folgendes zu sagen: Falls derjenige, der dies sagte, damit meinte, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) erst nach der Offenbarung (der entsprechenden Verse) die Unschuld Âischas ausdrücklich verkündete, so ist dies korrekt und wahr, da er kein definitives Wissen besaß, auf das er sich diesbezüglich hätte stützen können. Falls er jedoch damit meint, dass er sie verdächtigte, so ist dies eine Lüge über den Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), für die er sich Allâh reuig zuwenden muss!
Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken